AGB`s
Allgemeine Geschäftsbedingungen - SCHÖN KG
EDV (Computer, Software, Handy, Telefonanlagen, Netzwerk, Service) – Feuerwehrausstattung
Die Firma SCHÖN KG Computer - Feuerwehrausstattung wird im folgenden Kontext "SCHÖN KG" genannt, im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern im Sinne des KSchG
1. Rücktrittsrecht, Lizenzbedingungen
1.1 Die Lieferungen und Leistungen von SCHÖN KG werden unter Vorbehalt eines Rücktrittsrechtes zugunsten SCHÖN KG für den Fall vereinbart, dass sich die für den Einkauf von SCHÖN KG maßgebliche Fachhandelspreisliste zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung ändert, in diesem Zeitraum sonstige Erhöhungen der Einkaufspreise zum Tragen kommen oder sich die für den Einkauf von SCHÖN KG maßgeblichen Wechselkurse um mehr als 4 Prozent verändern. Auf die den Vertragsprodukten beiliegenden Lizenzbedingungen der Hersteller wird ergänzend Bezug genommen. Diese Lizenzbedingungen bilden einen integrierten Vertragsbestandteil.
2. Lieferungen und Leistungen
2.1 Die Angebote von SCHÖN KG sind als Ersuchen um Aufträge zu verstehen, vorbehaltlich der Selbstbelieferung durch den Lieferanten. Ein Vertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung (Vertragsannahmeerklärung) von SCHÖN KG zustande.
2.2 SCHÖN KG ist berechtigt von Verträgen zurückzutreten, sofern Tatsachen eintreten, die aufzeigen, dass der Kunde nicht kreditwürdig ist, weil gegen ihn ein Exekutionsverfahren oder (vom Kunden selbst oder einem seiner Gläubiger) ein Insolvenzverfahren beantragt wurde.
2.3 Dem Kunden zumutbare technische und gestalterische Abweichungen von Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen SCHÖN KG hergeleitet werden können.
2.4 Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde. Verzögert sich die Versendung versandbereiter Ware aus Gründen, die nicht von SCHÖN KG zu vertreten, sondern der Sphäre des Kunden zuzurechnen sind, so können die Vertragsprodukte auf Kosten und Gefahr des Kunden eingelagert werden.
2.5 Sollte SCHÖN KG mit einer Lieferung mehr als sechs Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde nach einer schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. SCHÖN KG behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine Lieferverzögerung länger als sechs Wochen andauert und dies nicht von SCHÖN KG verschuldet wird.
3. Annahmeverzug
Gerät der Kunde in Verzug mit der Annahme, so hat SCHÖN KG das Recht, wahlweise einen neuen Liefertermin zu bestimmen oder vom Vertrag zurückzutreten.
4. Prüfung und Gefahrenübergang
4.1 Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zu einer Verweigerung der Abnahme.
4.2 Die Gefahr geht mit der zur Vertragserfüllung erforderlichen Übergabe des Vertragsproduktes an den Frachtführer, dessen Beauftragten oder andere Personen, die von SCHÖN KG benannt sind, auf den Kunden über. Soweit sich der Versand ohne Verschulden von SCHÖN KG aus Gründen, die der Sphäre des Kunden zuzurechnen sind, verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Die Bestimmungen gem. 4.2 gelten auch bei Rücksendungen nach entgeltlicher Serviceleistung an den Kunden. Ab dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges trägt der Kunde das Risiko für Beschädigungen der Ware.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Die sich aus unserer Datenbank ergebenden Preise verstehen sich ab Auslieferungslager.
5.2 Zahlungen sind prompt nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung. SCHÖN KG behält sich vor, Kunden nur gegen Vorauszahlung bzw. Nachnahme zu beliefern, oder per Abholung. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht SCHÖN KG ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10 % pA zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
5.3 SCHÖN KG ist berechtigt trotz allfälliger anderslautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist SCHÖN KG berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.
5.4 Hat der Kunde seine Schuld vereinbarungsgemäß in Raten zu zahlen, so behält sich SCHÖN KG für den Fall der Nichtzahlung vor, die sofortige Entrichtung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern, wenn SCHÖN KG ihre Leistungen bereits erbracht hat, zumindest eine rückständige Leistung des Kunden seit mindestens sechs Wochen fällig ist sowie SCHÖN KG den Kunden unter Androhung des Terminverlustes und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens 2 Wochen erfolglos gemahnt hat.
5.5 Bei Aufträgen unter 50 € wird ein Mindermengenzuschlag in Höhe von 15 € verrechnet.
6. Rücktrittsrecht nach Fernabsatzgesetz
6.1 Wir räumen dem Kunden das Recht ein, innerhalb von 7 Werktagen ab Einlangen der Ware beim Kunden bzw. ab Vertragsabschluss bei Dienstleistungsverträgen vom Vertrag zurückzutreten. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abgesendet wurde. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so hat SCHÖN KG Zug um Zug alle schon erfolgten Zahlungen bzw. Leistungen rück zu erstatten. Der Kunde hat für eine eventuelle Benützung oder Wertminderung der gelieferten Sachen eine angemessene Entschädigung zu zahlen. Die Rücksendekosten hat der Kunde selbst zu tragen. Ist die Rücksendung unmöglich oder untunlich, ist SCHÖN KG der Wert insoweit zu ersetzen, als der Kunde aus der Lieferung einen klaren Vorteil zieht.
6.2 Das Rücktrittsrecht gilt nicht bei:
Dienstleistungen, mit deren Ausführung dem Kunden gegenüber innerhalb von 7 Tagen ab Vertragsabschluss vereinbarungsgemäß begonnen wird; Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von der Finanzmarktentwicklung (z.B. Börsen) abhängt; Audio- oder Videoaufzeichnungen oder SOFTWARE, wenn sie vom Kunden entsiegelt wurde.
3. Annahmeverzug
Gerät der Kunde in Verzug mit der Annahme, so hat SCHÖN KG das Recht, wahlweise einen neuen Liefertermin zu bestimmen oder vom Vertrag zurückzutreten.
4. Prüfung und Gefahrenübergang
4.1 Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zu einer Verweigerung der Abnahme.
4.2 Die Gefahr geht mit der zur Vertragserfüllung erforderlichen Übergabe des Vertragsproduktes an den Frachtführer, dessen Beauftragten oder andere Personen, die von SCHÖN KG benannt sind, auf den Kunden über. Soweit sich der Versand ohne Verschulden von SCHÖN KG verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Die Bestimmungen gem. 4.2 gelten auch bei Rücksendungen nach Mängelbeseitigung bzw. entgeltlicher Serviceleistung an den Kunden. Ab dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges trägt der Kunde das Risiko für Beschädigungen der Ware.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Die sich aus unserer Datenbank ergebenden Preise verstehen sich ab Auslieferungslager.
5.2 Zahlungen sind prompt nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig.
Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung. SCHÖN KG behält sich vor, Kunden nur gegen Vorauszahlung bzw. Nachnahme zu beliefern. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht SCHÖN KG ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 12 % pA zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
5.3 SCHÖN KG ist berechtigt trotz allfälliger anderslautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist SCHÖN KG berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.
5.4 Hat der Kunde seine Schuld vereinbarungsgemäß in Raten zu zahlen, so behält sich SCHÖN KG für den Fall der Nichtzahlung vor, die sofortige Entrichtung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern, wenn SCHÖN KG ihre Leistungen bereits erbracht hat und zumindest eine rückständige Leistung des Kunden seit mindestens drei Wochen fällig ist. Eine Aufrechnungserklärung des Kunden oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen von SCHÖN KG nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig gerichtlich festgestellter Ansprüche des Kunden ist ausgeschlossen.
5.5 SCHÖN KG ist jederzeit, auch nach Vertragsabschluss, berechtigt, die Preise aus sachlichen Gründen wegen gestiegener Kosten zu verändern; erfolgt eine Preiserhöhung nach Bestellung um mehr als 15 Prozent nach oben, ist der Kunde berechtigt, schriftlich vom Vertrag zurückzutreten.
6. Vollkaufmann
Der Kunde wird rechtlich in jedem Fall als Vollkaufmann behandelt.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Das Eigentum von SCHÖN KG an den gelieferten Waren besteht bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem Vertrag durch den Kunden.
7.2 Der Kunde ist widerruflich zur Weitergabe der Vorbehaltsware unter Eigentumsvorbehalt im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt, soweit er seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiterverkauft, nicht aber zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung in irgendeiner Form. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, die eine Gefahr für die Rechte von SCHÖN KG bedeuten könnten, hat der Kunde auf das Eigentum von SCHÖN KG hinzuweisen und SCHÖN KG unverzüglich zu unterrichten.
7.3 Bei Verbindung, Verarbeitung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit SCHÖN KG nicht gehörenden Waren erwirbt SCHÖN KG Miteigentum anteilig im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur übrigen Ware. Sind Waren Gegenstand eines derartigen Miteigentums, so dürfen sie ebenfalls nur unter Eigentumsvorbehalt im Sinne der obigen Bestimmungen an Dritte weitergegeben werden.
7.4 Im Zuge eines allfälligen Rücktrittes von SCHÖN KG wegen Zahlungsverzuges des Kunden dürfen Beauftragte von SCHÖN KG zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes an der Vorbehaltsware die Wohn- und Geschäftsräume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen. Dabei wird SCHÖN KG so schonend wie möglich vorgehen.
7.5 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder die Pfändung des Liefer-gegenstandes durch SCHÖN KG gilt nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Kunde Kaufmann ist.
7.6 Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware im jeweiligen Rechnungswert der Vorbehaltsware bereits zum Zeitpunkt der Bestellung im Voraus an SCHÖN KG ab. Der Kunde bleibt zur Einziehung auch nach der Abtretung berechtigt. SCHÖN KG ist dessen ungeachtet im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges einziehungsberechtigt, wird von diesem Recht aber nur Gebrauch machen im Falle des Zahlungsverzugs oder bei einem Antrag auf Eröffnung des Konkurs- oder Ausgleichsverfahrens durch bzw. gegen den Kunden. Auf Verlangen von SCHÖN KG wird der Kunde die abgetretenen Forderungen benennen, sonstige erforderliche Angaben machen, Unterlagen aushändigen und den Schuldnern die Abtretung mitteilen. SCHÖN KG darf zur Sicherung der Zahlungsansprüche jederzeit selbst diese Abtretung offenlegen.
7.7 Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt SCHÖN KG. Für die Bewertung der Sicherheiten ist bei der Vorbehaltsware der zur Zeit des Freigabeverlangens geltende Netto-Listenpreis von SCHÖN KG maßgeblich, bei abgetretenen Forderungen ist vom Netto Rechnungsbetrag abzüglich eines Sicherheitsabschlags von 30 % auszugehen. Handelt es sich um Forderungen, bei welchen der Abnehmer des Kunden bereits in Zahlungsverzug ist oder Tatsachen bekannt sind, die berechtigten Grund zu der Annahme geben, dass ein Ausfall zu befürchten ist, so beträgt der Abschlag 50 %. Bei wegen Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung nur in Form von Miteigentum bestehenden Sicherheiten ist vom Netto-Listenpreis der von SCHÖN KG gelieferten Ware abzüglich eines Abschlags von 30% auszugehen.
7.8 Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände bleiben im Eigentum von SCHÖN KG. Sie dürfen vom Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit SCHÖN KG über den Test- und Vorführzweck hinaus benutzt werden.
8. Gewährleistung
8.1 Die Herstellung der Vertragsprodukte erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt. Die Parteien sind sich jedoch bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.
8.2 SCHÖN KG gewährleistet, dass die Vertragsprodukte in der Produktinformation
allgemein zutreffend beschrieben und in diesem Rahmen grundsätzlich einsatzfähig sind. SCHÖN KG übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den subjektiven Anforderungen des Kunden genügen bzw. in ein bereits vorhandenes Gesamtsystem des Kunden integrierbar sind.
8.3 Unabhängig davon gibt SCHÖN KG etwaige Erfüllungen von Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen.
8.4 Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl von SCHÖN KG Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von SCHÖN KG über. Falls SCHÖN KG Mängel innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist nicht beseitigt, ist der Kunde berechtigt, entweder die Rückgängigmachung des Vertrages oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
9. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter
9.1 Der Kunde hat SCHÖN KG von allen gegen ihn aus diesem Grund erhobenen Ansprüchen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
9.2 Soweit die gelieferten Produkte nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gefertigt wurden, hat der Kunde SCHÖN KG von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte geltend gemacht werden. Der Kunde hält die SCHÖN KG in diesem Sinne Schad-und klaglos. Etwaige Prozesskosten sind angemessen zu bevorschussen.
10. Haftung und weitergehende Gewährleistung
10.1 Für Schadenersatzansprüche des Kunden haftet SCHÖN KG nur bei grobem Verschulden.
10.2 Soweit die Haftung von SCHÖN KG ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von SCHÖN KG.
11. Allgemeine Bestimmungen
11.1 Es gilt das materielle Recht der Republik Österreich und Gerichtsstand ist Gmünd, kann aber von SCHÖN KG in ganz Österreich angewandt werden.
11.2 Die Auftragsabwicklung erfolgt seitens SCHÖN KG mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung der zur Verarbeitung von SCHÖN KG im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten. Der Kunde ist auch damit einverstanden, dass die aus der Geschäftsbeziehung mit ihm erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für geschäftliche Zwecke von SCHÖN KG verwendet werden.